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   VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649   

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VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649 (https://dejure.org/2011,66095)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649 (https://dejure.org/2011,66095)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - AN 14 K 10.02649 (https://dejure.org/2011,66095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rundfunk- und Fernsehrecht ;Rückerstattungsanspruch wegen ohne rechtlichen Grund entrichteter Rundfunkgebühren (Doppelabbuchung);Unterschiedliche Verjährungsfristen (vier Jahre für den Zeitraum September 1988 bis März 2005 sowie drei Jahre für den Zeitraum April 2005 bis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.05.2011 - III ZR 59/10

    Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des

    Auszug aus VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Begriff der Verhandlungen weit zu verstehen, wie dies auch zu § 203 BGB vertreten wird (vgl. BGH vom 12.5.2011 - III ZR 59/10 - m. w. N.).

    Es bleibt aber selbstverständliche Voraussetzung, dass erkennbar sein muss, um welche Art von Anspruch es eigentlich geht (BGH vom 12. Mai 2011 - III ZR 59/10 - m. w. N.).

  • VG München, 26.02.2008 - M 6a K 06.2175

    Einseitige Erledigerklärung; eigenmächtige Gebührenabbuchung durch die GEZ vom

    Auszug aus VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649
    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 8.8.2008 - 9 Sa 155/08 - m. w. N.), d. h. grobe Fahrlässigkeit ist insbesondere zu bejahen, wenn der Anspruchsberechtigte sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe und Kosten beschaffen kann, sich vor einer sich aufdrängenden Kenntnis missbräuchlich verschließt oder auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeiten nicht ausnützt (VG München vom 26.2.2008 - M 6a K 06.2175 - unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung; vgl. auch LG Köln vom 29.5.2007 - 3 O 545/06 - m. w. N.).

    § 7 Abs. 4 (Satz 2) RGebStV verweist lediglich auf die Vorschriften über die Verjährung nach §§ 195 ff. BGB, weshalb auf Grund des Fehlens einer gesetzlichen Regelung § 280 Abs. 2 i. V. m. § 288 BGB mangels Analogiebasis nicht entsprechend anwendbar ist (BVerwG vom 20.9.2001, BVerwGE 115, 139 ff. m. w. N. für Verzugszinsen analog § 288 BGB; VG München vom 26.2.2008 - M 6a K 06.2175), insoweit war die Klage ebenfalls abzuweisen.

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649
    Der Gläubiger muss lediglich klarstellen, dass er einen An-spruch geltend machen und worauf er ihn stützen will (vgl. BGH vom 14.7.2009 BGHZ 182, 76).
  • BGH, 08.05.2001 - VI ZR 208/00

    Begriff der Verhandlungen nach § 852 Abs. 2 BGB

    Auszug aus VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649
    Im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB a. F. schweben Verhandlungen, wenn der in Anspruch Genommene Erklärungen abgibt, die dem Geschädigten die Annahme gestatten, der Verpflichtete lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein (vgl. BGH vom 8.5.2001 NJW-RR 2001, 1168 ff.; vom 26.10.2006 NJW 007, 587).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00

    Erstattungsanspruch, Verzugs(Schadens-)zinsen; Verzugszinsen; Verzugsschaden

    Auszug aus VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649
    § 7 Abs. 4 (Satz 2) RGebStV verweist lediglich auf die Vorschriften über die Verjährung nach §§ 195 ff. BGB, weshalb auf Grund des Fehlens einer gesetzlichen Regelung § 280 Abs. 2 i. V. m. § 288 BGB mangels Analogiebasis nicht entsprechend anwendbar ist (BVerwG vom 20.9.2001, BVerwGE 115, 139 ff. m. w. N. für Verzugszinsen analog § 288 BGB; VG München vom 26.2.2008 - M 6a K 06.2175), insoweit war die Klage ebenfalls abzuweisen.
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 24.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Auszug aus VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649
    Der Anspruch auf Prozesszinsen für den Zeitraum ab der am 30. Dezember 2010 eingetretenen Rechtshängigkeit (§ 90 Abs. 1 VwGO) ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 291 BGB in Verbindung mit § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (BVerwG vom 18.3.2004 BVerwGE 120, 227 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2008 - 9 Sa 155/08

    Zur Verjährung eines Anspruchs auf Rückgewähr überzahlter vermögenswirksamer

    Auszug aus VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649
    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 8.8.2008 - 9 Sa 155/08 - m. w. N.), d. h. grobe Fahrlässigkeit ist insbesondere zu bejahen, wenn der Anspruchsberechtigte sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe und Kosten beschaffen kann, sich vor einer sich aufdrängenden Kenntnis missbräuchlich verschließt oder auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeiten nicht ausnützt (VG München vom 26.2.2008 - M 6a K 06.2175 - unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung; vgl. auch LG Köln vom 29.5.2007 - 3 O 545/06 - m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1992 - 14 S 2326/90

    Kein Anspruch auf Rundfunkgebührenerstattung bei Gebührenabbuchung für einen

    Auszug aus VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649
    Es wäre ihre Pflicht gewesen, bei dieser Sachlage durch entsprechende Nachfragen bei der GEZ weitere Abbuchungen zu unterbinden (vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 27.1.1992 NJW 1993, 1812 f.).
  • LG Köln, 29.05.2007 - 3 O 545/06

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung aus eigenem sowie

    Auszug aus VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649
    Grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 8.8.2008 - 9 Sa 155/08 - m. w. N.), d. h. grobe Fahrlässigkeit ist insbesondere zu bejahen, wenn der Anspruchsberechtigte sich die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe und Kosten beschaffen kann, sich vor einer sich aufdrängenden Kenntnis missbräuchlich verschließt oder auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeiten nicht ausnützt (VG München vom 26.2.2008 - M 6a K 06.2175 - unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung; vgl. auch LG Köln vom 29.5.2007 - 3 O 545/06 - m. w. N.).
  • VG Ansbach, 07.11.2005 - AN 5 K 05.02396
    Auszug aus VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02649
    Für den Zeitraum ab 1. Januar 1988 richtete sich die Verjährung für Ansprüche auf Rückerstattung aus Gründen der Gleichbehandlung aus dem gegenseitigen Rechtsverhältnis der vierjährigen Verjährungsfrist für Ansprüche auf Rundfunkgebühren nach § 4 Abs. 4 RGebStV a. F. (Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., Rdnr. 26 zu § 7 RGebStV), die erstmals in Art. 5 Abs. 3 RGebStV 1974 aufgenommen worden war (vgl. VG Ansbach vom 7.11.2005 - AN 5 K 05.02396).
  • VG Hamburg, 04.05.2020 - 3 K 1496/18

    Zur Rundfunkbeitragspflicht für eine vermietete Ferienwohnung und zur Verjährung

    Für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen können Verzugszinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.9.2001, 5 C 5/00, juris Rn. 9 m.w.N.; VG Augsburg, Urt. v. 9.7.2012,Au 3 K 10.1928, juris Rn. 37 ff.; vgl. ferner zum früheren Rundfunkgebührenrecht: VG Ansbach, Urt. v. 30.6.2011, AN 14 K 10.02649, juris Rn. 80).
  • VG München, 26.10.2012 - M 6a K 11.6241

    Rundfunkgebühren; Doppelzahlung; Erstattungsanspruch; Verjährung

    b) Die vorher geltende Fassung (in Kraft von 1.1.2001 bis 31.3.2005) sah in § 7 Abs. 4 Satz 2 RGebStV a. F. vor, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Rundfunkgebühren mit dem Ende des vierten Jahres verjährt, das auf das Jahr folgt, in dem der (jeweilige) Anspruch entstanden ist - unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände (VG München vom 20.1.2012, M 6a K 11.2499, VG Ansbach vom 30.6.2011 Az.: AN 14 K 10.02649).
  • VG München, 20.01.2012 - M 6a K 11.2499

    Autoradio; Zweitgerätefreiheit; geänderte Rechtsprechung; rechtsgrundlose

    Nach der vom 1. Januar 2001 bis 31. März 2005 gültigen Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 RGebStV verjährte der Anspruch auf Rückerstattung der ohne rechtlichen Grund entrichteten Rundfunkgebühren mit dem Ende des vierten Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der (jeweilige) Anspruch entstanden ist - unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände (VG Ansbach vom 30.6.2011 Az.: AN 14 K 10.02649).
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